Dienstag, 26. Januar 2016

Kampagne gegen Goldbarters GmbH – Vorwürfe schlichtweg falsch!

Die Geschäftsführung der Goldbarters GmbH sieht sich veranlasst, zu den gegen die Goldbarters und andere Personen erhobenen Behauptungen Stellung zu nehmen und die darin enthaltenen Vorwürfe in aller gebotenen Schärfe als falsch zurückzuweisen.

1. Anonymer Urheber versteckt sich im Internet


Offensichtlich handelt es sich um eine gezielte Kampagne. Denn wie festgestellt werden konnte, wurde am Freitag, den 17.04.2015, beginnend ab ca. 17:50 Uhr der in Bezug genommene Text der angeblichen Anzeigen noch mehrfach bis ca. 20:00 Uhr geändert. Zur gleichen Zeit (schon rund 30 Minuten nach Beginn der Aktion) wurde in einen Blog die „harmlos“ wirkende Anfrage nach Goldbarters gestellt und mit der noch nicht fertigen Fassung des Kampagnen-Textes verlinkt.

Würde es dem/den Urheber/-n dieses Pamphlets um die objektive Wahrheit und die Anlegerinteressen gehen, hätte er nicht nur einen anderen Weg als den des „Internet- Prangers“ beschritten, sondern zumindest auch seine Identität preisgegeben. Dass er dies nicht getan hat, weist darauf hin, dass er andere Zwecke verfolgt.

Eine Kampagne dieser Art ist im Übrigen nichts Neues; ähnliche Aktionen mit fast identischen Formulierungen sind auch gegenüber anderen Unternehmen (Edelmetallhändlern) in genau den entsprechenden Foren gestartet worden.

2. Behauptungen unwahr und falsch


Die im Text der angeblichen Anzeigen aufgestellten Behauptungen sind unwahr und erfüllen ihrerseits den Straftatbestand der Verleumdung, der falschen Verdächtigung u. a. m. Die entsprechenden rechtlichen Schritte werden geprüft und eingeleitet werden, sobald die Identität des anonym bleibenden Urhebers geklärt ist. Der oder die Urheber wird bzw. werden mit Unterlassungsansprüchen und erheblichen Schadensersatzansprüchen wegen der potentiell imageschädigenden und existenzgefährdenden Wirkung seiner/ihrer unwahren Behauptungen rechnen müssen.

Die Vorwürfe selbst sind, um es nochmals zu betonen, schlichtweg falsch. Entweder rühren sie von einem vollkommen falschen Verständnis des Geschäftsmodells der Goldbarters her oder müssen sogar als bewusst irreführend angesehen werden. Denn Grundlage ist - wie bei allen Geschäften der Goldbarters - ein Kauf von physischem Gold. Es wurden und werden keinerlei Optionen, Anrechte, „Papiergold“ oder ähnliches verkauft! Jeder Kunde erhielt und erhält stets das von ihm erworbene physische Gold, welches ihm durch eine von Anfang an explizit für ihn festgelegte Eigentumsnachweisnummer zweifelsfrei zuzuordnen ist.

Gegenstand des Vorwurfs ist die dem Kunden (auf ausdrücklich eigenen Wunsch) eingeräumte Möglichkeit, das Gold für einen Zeitraum von bis maximal 12 Monaten in einem dafür eigens eingerichteten Depot zu verwahren. Dabei werden an die Kunden bei einer längeren Verwahrungszeit zusätzliche Vorteile weiter gereicht, die die Goldbarters GmbH aufgrund ihrer engen Handelsbeziehungen zu ihren Geschäftspartnern von diesen erhält.

Aufgrund der unmittelbaren Zusammenarbeit mit einer Edelmetall-Scheideanstalt – d. h. Zwischenhändler oder Banken sind nicht zwischen geschaltet – können beispielsweise erzielte Einsparungen an den Kunden weiter gegeben werden.

Hinsichtlich dieser Praxis wird nun der Vorwurf erhoben, es handele sich um ein „Einlagengeschäft“ oder um „Festgeld wie es jede Bank anbietet“. Die Goldbarters vermag dieser Interpretation nicht zu folgen.*

Wie haltlos die Vorwürfe im übrigen sind, zeigt sich u. a. auch daran, dass der Verfasser immer dann, wenn er dazu konkrete Fakten nennen müsste, sich auf Allgemeinplätze wie „offensichtlich“, „zweifelsfrei“ u. ä. beschränkt.

Der/die Anzeigenerstatter wird/werden sich für die nachweislich unwahren, weiteren Behauptungen wie, „keinerlei Substanz hinter dem Rückkaufsversprechen“, Veruntreuung von Kundengeldern“, „arglistige Täuschung“, sowie die völlig aus den Fingern gesogene Behauptung „Aufbau eines Schneeballsystems“ usw. zivil- und strafrechtlich verantworten müssen. Denn auch diese Behauptungen sind nachweislich unwahr und zielen ausschließlich darauf ab, die Goldbarters GmbH zu verunglimpfen, als Mitbewerber in Misskredit zu bringen oder gar auszuschalten bzw. den Geschäftsbetrieb temporär erheblich zu stören.

Schließlich ist dem Verfasser des Pamphlets der Unterschied zwischen Anlauf–Verlusten im Gründungsjahr 2011, welches ihm als Datum bekannt ist, und einer Überschuldung nicht geläufig. Die Goldbarters GmbH ist nicht überschuldet, sie schreibt Gewinne.

Die Goldbarters ist nach den für sie derzeit geltenden handelsrechtlichen Vorschriften lediglich zur Hinterlegung der Bilanzen verpflichtet. Eine Einsicht kann jederzeit gegen Gebühr vorgenommen werden. Auf die einschlägigen Registerportale wird verwiesen.


Sollten Kunden durch die Kampagne beunruhigt worden sein, so können diese bei der Goldbarters GmbH das ihnen durch den Nummernkreis konkret zugeordnete Gold jederzeit in Augenschein nehmen. Wenn dieser Wunsch besteht, vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin. Wenn ein Kunde, aus welchen Gründen auch immer, gleichwohl seinen Vertrag beenden möchte, kann er sich sein Gold innerhalb der bei Goldbarters üblichen Lieferzeiten wertversichert zustellen lassen.

Goldbarters GmbH im April 2015

* Nachtrag:

Der Shitstorm hat natürlich Wellen geschlagen und ist auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegriffen worden. Um einer jeglichen rechtlichen Auseinandersetzung über die rechtliche Interpretation des Einlagengeschäfts die Spitze zu nehmen hat die Goldbarters in Abstimmung mit der BaFin die in Streit stehenden Verträge rückabgewickelt. Zu einem förmlichen Verfahren gegen die Goldbarters ist es deswegen nicht gekommen. Viele der betroffenen Bestandskunden haben jedoch in der Zwischenzeit neue Verträge abgeschlossen, die auf eine rechtlich abgesicherten und zweifelsfreien Grundlage gestellt wurden.

Goldbarters GmbH im Dezember 2015